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Neuralgische Punkte der Digitalisierung
Rechtliche Rahmenbedingungen
Rechtsrahmen
- Informationsfreiheitsgesetz ⇒ Anspruch auf Zugang
- Persönlichkeitsrecht
- Recht am eigenen Bild
- Jugendschutzgesetz
- Urheberrecht / Lizenzverträge
- Urheberrecht: immer schon Hemmnis, ist aber mittlerweile ganz praktikabel geregelt (auch bei vergriffenen oder verwaisten Werken); prinzipiell gut, sich über Rechte am Werk Gedanken zu machen!
- Grundkompetenz von Mitarbeitenden in Bibliotheken, aber immer wieder verkannt, gerade von Nutzenden (Buchscan usw.)
- Problem aber bei Massendigitalisierung, Beispiel Zeitungen (Gastbeitrag eines bekannten Autors?)
- Schrankenregelungen für Wissenschaft und Lehre und Dokumentlieferung (nicht ausreichend, aber gewisse Sicherheit)
- Persönlichkeitsschutz und Recht am eigenen Bild (Kunsturhebergesetz § 22)
- Trifft eigentlich auf alle Veröffentlichungen zu, aber Webpräsenz besonders problematisch (v.a. bei Massendigitalisierung z.B. Webharvesting ⇒ Schwärzungsverlangen)
- Recht am eigenen Bild besonders problematisch: Kontextgebunden, Einverständnis oder Ausnahmen nach § 23 (Beiwerk, Versammlung). Verpixeln genügt nicht.
Ethische Fragen
- Zeitungsportale
- wunderbare sozialhistorische Quelle
- Zeiten 1933-1945 belastet, Presselenkung, reine Propaganda, Massenverführung
- Abhilfe?
- Dreischritt: Problematisierung, Sensibilisierung, Kontextualisierung
- z.B. Einbettung in weiterführende Links, was bei chronologischem Material gut denkbar ist (semintellektuell-automatische Anreicherung)
- NS-Filme (Bundes-Archiv)
- Anzeige im Digitalen Lesesaal
- Kontextualisierung (andere Quellen)
- Disclaimer? Aktive Bestätigung. Aber: keine sachbezogenen Disclaimer, sondern ziemlich zentrale, die aber wenig themenbezogen sein werden
- Registrierung mit eID
- „Gefahr“: Mitschnitte