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Neuralgische Punkte der Digitalisierung

Rechtliche Rahmenbedingungen

Rechtsrahmen

  • Informationsfreiheitsgesetz ⇒ Anspruch auf Zugang
  • Persönlichkeitsrecht
  • Recht am eigenen Bild
  • Jugendschutzgesetz
  • Urheberrecht / Lizenzverträge
  • Urheberrecht: immer schon Hemmnis, ist aber mittlerweile ganz praktikabel geregelt (auch bei vergriffenen oder verwaisten Werken); prinzipiell gut, sich über Rechte am Werk Gedanken zu machen!
    • Grundkompetenz von Mitarbeitenden in Bibliotheken, aber immer wieder verkannt, gerade von Nutzenden (Buchscan usw.)
    • Problem aber bei Massendigitalisierung, Beispiel Zeitungen (Gastbeitrag eines bekannten Autors?)
    • Schrankenregelungen für Wissenschaft und Lehre und Dokumentlieferung (nicht ausreichend, aber gewisse Sicherheit)
  • Persönlichkeitsschutz und Recht am eigenen Bild (Kunsturhebergesetz § 22)
    • Trifft eigentlich auf alle Veröffentlichungen zu, aber Webpräsenz besonders problematisch (v.a. bei Massendigitalisierung z.B. Webharvesting ⇒ Schwärzungsverlangen)
    • Recht am eigenen Bild besonders problematisch: Kontextgebunden, Einverständnis oder Ausnahmen nach § 23 (Beiwerk, Versammlung). Verpixeln genügt nicht.

Ethische Fragen

  • Zeitungsportale
    • wunderbare sozialhistorische Quelle
    • Zeiten 1933-1945 belastet, Presselenkung, reine Propaganda, Massenverführung
    • Abhilfe?
    • Dreischritt: Problematisierung, Sensibilisierung, Kontextualisierung
    • z.B. Einbettung in weiterführende Links, was bei chronologischem Material gut denkbar ist (semintellektuell-automatische Anreicherung)
  • NS-Filme (Bundes-Archiv)
    • Anzeige im Digitalen Lesesaal
    • Kontextualisierung (andere Quellen)
    • Disclaimer? Aktive Bestätigung. Aber: keine sachbezogenen Disclaimer, sondern ziemlich zentrale, die aber wenig themenbezogen sein werden
    • Registrierung mit eID
    • „Gefahr“: Mitschnitte