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Neuralgische Punkte der Digitalisierung

Rechtliche Rahmenbedingungen

Rechtsrahmen

  • Informationsfreiheitsgesetz ⇒ Anspruch auf Zugang
  • Persönlichkeitsrecht
  • Recht am eigenen Bild
  • Jugendschutzgesetz
  • Urheberrecht / Lizenzverträge
  • Urheberrecht: immer schon Hemmnis, ist aber mittlerweile ganz praktikabel geregelt (auch bei vergriffenen oder verwaisten Werken); prinzipiell gut, sich über Rechte am Werk Gedanken zu machen!
    • Grundkompetenz von Mitarbeitenden in Bibliotheken, aber immer wieder verkannt, gerade von Nutzenden (Buchscan usw.)
    • Problem aber bei Massendigitalisierung, Beispiel Zeitungen (Gastbeitrag eines bekannten Autors?)
    • Schrankenregelungen für Wissenschaft und Lehre und Dokumentlieferung (nicht ausreichend, aber gewisse Sicherheit)
  • Persönlichkeitsschutz und Recht am eigenen Bild (Kunsturhebergesetz § 22)
    • Trifft eigentlich auf alle Veröffentlichungen zu, aber Webpräsenz besonders problematisch (v.a. bei Massendigitalisierung z.B. Webharvesting ⇒ Schwärzungsverlangen)
    • Recht am eigenen Bild besonders problematisch: Kontextgebunden, Einverständnis oder Ausnahmen nach § 23 (Beiwerk, Versammlung). Verpixeln genügt nicht.

Ethische Fragen

  • Zeitungsportale
    • wunderbare sozialhistorische Quelle
    • Zeiten 1933-1945 belastet, Presselenkung, reine Propaganda, Massenverführung
    • Abhilfe?
    • Dreischritt: Problematisierung, Sensibilisierung, Kontextualisierung
    • z.B. Einbettung in weiterführende Links, was bei chronologischem Material gut denkbar ist (semintellektuell-automatische Anreicherung)
  • NS-Filme (Bundes-Archiv)
    • Anzeige im Digitalen Lesesaal
    • Kontextualisierung (andere Quellen)
    • Disclaimer? Aktive Bestätigung. Aber: keine sachbezogenen Disclaimer, sondern ziemlich zentrale, die aber wenig themenbezogen sein werden
    • Registrierung mit eID
    • „Gefahr“: Mitschnitte
  • Kolonialer Kontext
    • FID Ethnologie UB Humboldt ⇒ problematisches Material
      • rassistische Gesichtsmerkmale, Formulierungen, Benennungen
        • „Negermädchen“ auf dem Bild, wenn auch nicht in Metadaten (studentische Initiative: das geht so nicht!)
      • tatsächlich „Bild-Zeitung“ Material genutzt für Photoreportage („So sah Afrika vor einhundert Jahren aus“), ziemlich reißerisch, ziemlich überzeichnet
      • Ethische Fragen / Respekt: z.B. sind heutige sakrale Stätten oft fotographiebeschränkt, aber Altaufnahmen?
    • Museum für Naturkunde
      • Geht in der Restriktion ziemlich weit ⇒ Sammlung Blandowski (300 Zeichnungen und Drucke von Fischen, Vögeln, Säugetieren, Amphibien, Reptilien, Großteil von Blandowski, Teil von anderen Zeichnern
    • Fazit:
      • Klare Haltung, Policy entwickeln
      • Spannungsverhältnis zwischen maximaler Sichtbarkeit und Berücksichtigung kulturellen Respekts (vermutlich unauflösbar, Vortasten)
      • Auflagen der Förderinstitutionen DFG (FAIR)

Herausforderungen

  • Rassistische, homophobe usw. Begriffe ⇒ Schwärzung ist Verfälschung! Beißt sich mit Authentizitätsanspruch der Kultureinrichtungen
    • Ziel: Sensibiliät bei der Präsentation!
    • Rassistische Begriffe gehen nicht in die Metadaten
  • 10.000 antisemitische Bilder des Zentrums für Antisemitismusforschung ⇒ Facebook Interesse an Bilddaten
    • Was passiert damit? Erkennung und Filter (gut) oder DALL-E2 (Generierung neuer Bildinhalte, schlecht)
    • Technikethiker (Allgorigths, Kevin Baum) sprechen sich dafür aus, solche Daten an öffentliche Stellen zu geben (kein Kommerzialisierungsinteresse, kein Missbrauchsgefahr: dann Nachnutzung)