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Neuralgische Punkte der Digitalisierung
Rechtliche Rahmenbedingungen
Rechtsrahmen
- Informationsfreiheitsgesetz ⇒ Anspruch auf Zugang
- Persönlichkeitsrecht
- Recht am eigenen Bild
- Jugendschutzgesetz
- Urheberrecht / Lizenzverträge
- Urheberrecht: immer schon Hemmnis, ist aber mittlerweile ganz praktikabel geregelt (auch bei vergriffenen oder verwaisten Werken); prinzipiell gut, sich über Rechte am Werk Gedanken zu machen!
- Grundkompetenz von Mitarbeitenden in Bibliotheken, aber immer wieder verkannt, gerade von Nutzenden (Buchscan usw.)
- Problem aber bei Massendigitalisierung, Beispiel Zeitungen (Gastbeitrag eines bekannten Autors?)
- Schrankenregelungen für Wissenschaft und Lehre und Dokumentlieferung (nicht ausreichend, aber gewisse Sicherheit)
- Persönlichkeitsschutz und Recht am eigenen Bild (Kunsturhebergesetz § 22)
- Trifft eigentlich auf alle Veröffentlichungen zu, aber Webpräsenz besonders problematisch (v.a. bei Massendigitalisierung z.B. Webharvesting ⇒ Schwärzungsverlangen)
- Recht am eigenen Bild besonders problematisch: Kontextgebunden, Einverständnis oder Ausnahmen nach § 23 (Beiwerk, Versammlung). Verpixeln genügt nicht.
Ethische Fragen
- Zeitungsportale
- wunderbare sozialhistorische Quelle
- Zeiten 1933-1945 belastet, Presselenkung, reine Propaganda, Massenverführung
- Abhilfe?
- Dreischritt: Problematisierung, Sensibilisierung, Kontextualisierung
- z.B. Einbettung in weiterführende Links, was bei chronologischem Material gut denkbar ist (semintellektuell-automatische Anreicherung)
- NS-Filme (Bundes-Archiv)
- Anzeige im Digitalen Lesesaal
- Kontextualisierung (andere Quellen)
- Disclaimer? Aktive Bestätigung. Aber: keine sachbezogenen Disclaimer, sondern ziemlich zentrale, die aber wenig themenbezogen sein werden
- Registrierung mit eID
- „Gefahr“: Mitschnitte
- Kolonialer Kontext
- FID Ethnologie UB Humboldt ⇒ problematisches Material
- rassistische Gesichtsmerkmale, Formulierungen, Benennungen
- „Negermädchen“ auf dem Bild, wenn auch nicht in Metadaten (studentische Initiative: das geht so nicht!)
- tatsächlich „Bild-Zeitung“ Material genutzt für Photoreportage („So sah Afrika vor einhundert Jahren aus“), ziemlich reißerisch, ziemlich überzeichnet
- Ethische Fragen / Respekt: z.B. sind heutige sakrale Stätten oft fotographiebeschränkt, aber Altaufnahmen?
- Museum für Naturkunde
- Geht in der Restriktion ziemlich weit ⇒ Sammlung Blandowski (300 Zeichnungen und Drucke von Fischen, Vögeln, Säugetieren, Amphibien, Reptilien, Großteil von Blandowski, Teil von anderen Zeichnern
- Fazit:
- Klare Haltung, Policy entwickeln
- Spannungsverhältnis zwischen maximaler Sichtbarkeit und Berücksichtigung kulturellen Respekts (vermutlich unauflösbar, Vortasten)
- Auflagen der Förderinstitutionen DFG (FAIR)
Herausforderungen
- Rassistische, homophobe usw. Begriffe ⇒ Schwärzung ist Verfälschung! Beißt sich mit Authentizitätsanspruch der Kultureinrichtungen
- Ziel: Sensibiliät bei der Präsentation!
- Rassistische Begriffe gehen nicht in die Metadaten
- 10.000 antisemitische Bilder des Zentrums für Antisemitismusforschung ⇒ Facebook Interesse an Bilddaten
- Was passiert damit? Erkennung und Filter (gut) oder DALL-E2 (Generierung neuer Bildinhalte, schlecht)
- Technikethiker (Allgorigths, Kevin Baum) sprechen sich dafür aus, solche Daten an öffentliche Stellen zu geben (kein Kommerzialisierungsinteresse, kein Missbrauchsgefahr: dann Nachnutzung)